Allgemein:

Startseite

Kontakt

Impressum

Jährliche Unterweisung Flurförderzeuge

Gemäß des Arbeitschutzgesetzes §§12 und 15 sowie der BGV A1 § 4 müssen Versicherte einmal jährlich unterwiesen werden. Hier werden mögliche Verschuldungsarten und deren Rechtsfolgen vertieft.

Die Dauer der Unterweisung beträgt 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten).