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Gefährdungsbeurteilung

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Der Gesetzgeber gibt vor, dass ab Schutzstufe 2 für Gefahrstoffe ein Verzeichnis zu führen ist. Bei der Erstellung eines solchen Verzeichnisses ist darauf zu achten, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Dieses Gefahrstoffverzeichnis muss allen Versicherten, die mit diesen Gefahrstoffen zu tun haben, zugänglich sein.