Warum Arbeitsschutz?
Diese Frage wird oft gestellt und kann nur mit einer Antwort begegnet werden: Die Gesundheit ist das wertvollste Gut, dass der Mensch besitzt. Von daher ist es unablässig, gesundheitsgerechte und menschenfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Gerade in der Arbeitswelt spielt der Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grund ist der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik umfassend geregelt. Sowohl Bund und Länder sind in ihrer Gesetzgebung für den Arbeitsschutz verantwortlich als auch die Berufsgenossenschaften, welche als gesetzliche Versicherungsträger Regeln und Verordnungen erlassen und wie die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz die Umsetzung und Einhaltung kontrollieren.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Hier wird er durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinsichtlich Beratung und Durchführung umfassend unterstützt.
Rechtssicherheit
ist ein wichtiger Faktor in einem Arbeitssicherheitsmanagement. Er vermeidet zusätzliche Kosten, da alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Durch präventive Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen werden Arbeitsschutzeinrichtungen installiert oder vorhandene verbessert bzw. auf den neuesten Stand gebracht.
Ordnung
und Sauberkeit im Betrieb, Professionalität … all dies vermittelt eine nicht zu unterschätzende Außenwirkung, was auch vom Kunden positiv wahrgenommen wird.
Durch gezielte Investitionen können unfall– und gesundheitsbedingte Ausfalltage sowie weitere Folgekosten wie Ersatzpersonal, Rentenansprüche oder höhere Beiträge für den gesetzlichen Unfallversicherungsträger reduziert werden.
Die erarbeiteten Analysen und Beurteilungen dienen ferner weiterführenden Maßnahmen, um auch in Zukunft Arbeitsplatzsysteme und angrenzende Bereiche sicher zu gestalten. Hiervon profitieren alle Beteiligten, was nicht zuletzt der Zufriedenheit und der Produktivität dienlich ist.

